Grundpflege & Behandlungspflege: Unterschiede in Düsseldorf
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundpflege umfasst alltägliche Hilfen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
- Sie wird über die Pflegekasse finanziert, sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
- Die Behandlungspflege beinhaltet medizinische Maßnahmen, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden.
- In Düsseldorf unterstützen Sie lokale Pflegedienste zuverlässig bei beiden Bereichen der häuslichen Versorgung.
Was verstehen wir genau unter Grundpflege?
Die Grundpflege bildet das Fundament der häuslichen Versorgung und umfasst wiederkehrende, alltägliche Tätigkeiten. Gesetzlich ist sie im SGB XI verankert und setzt einen Pflegegrad voraus. Sie gliedert sich in drei Bereiche:
- Körperpflege: Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung.
- Ernährung: Mundgerechte Zubereitung und Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (kein Kochen oder Einkaufen).
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden, Gehen sowie das fachgerechte Umlagern zur Vermeidung von Druckgeschwüren.
Grundpflege kann durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste geleistet werden, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Welche Leistungen zählen zur Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst rein medizinische Maßnahmen, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Sie ist im SGB V geregelt. Ziel ist es, Krankheiten zu heilen, Verschlimmerungen zu verhindern oder Krankenhausaufenthalte zu verkürzen. Diese Leistungen werden meist von examinierten Fachkräften erbracht:
- Medikamentengabe: Richten und Verabreichen von Arzneien.
- Injektionen: Spritzen von Insulin oder Heparin.
- Wundversorgung: Pflege von OP-Wunden oder chronischen Wunden.
- Kompressionstherapie: Anziehen von Kompressionsstrümpfen (ab Klasse II).
- Messungen: Kontrolle von Blutzucker und Blutdruck.
- Katheter- und Stomaversorgung: Wechsel und Pflege der Zugänge.
Ein Pflegegrad ist für die Behandlungspflege nicht erforderlich; entscheidend ist allein die medizinische Notwendigkeit.
Worin liegt der entscheidende Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Die Grundpflege dient der Bewältigung des Alltags, während die Behandlungspflege der medizinischen Therapie dient. Dies beeinflusst die Kostenübernahme: Die Pflegekasse zahlt für Grundpflege (nach MD-Begutachtung), die Krankenkasse für die Behandlungspflege (nach ärztlicher Verordnung).
| Merkmal | Grundpflege | Behandlungspflege |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | SGB XI | SGB V |
| Zuständiger Kostenträger | Pflegekasse | Krankenkasse |
| Voraussetzung | Anerkannter Pflegegrad | Ärztliche Verordnung |
| Wer führt es durch? | Angehörige, Hilfs-/Fachkräfte | Meist Fachkräfte |
| Beispiele | Waschen, Anziehen, Essen | Wundversorgung, Spritzen |
Wie funktioniert die Finanzierung der verschiedenen Pflegearten?
Für die Grundpflege leistet die Pflegekasse je nach Pflegegrad monatliche Sachleistungen (Stand 2025):
- PG 2: 796 € | PG 3: 1.497 € | PG 4: 1.859 € | PG 5: 2.299 €
Bei privater Pflege durch Angehörige gibt es Pflegegeld (347 € bis 990 €). Zusätzlich stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag (ab PG 1) und ab Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € zur Verfügung. Zuschüsse gibt es für Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) und Wohnraumumfeldverbesserungen (bis 4.180 €). Die Einstufung erfolgt durch den MD Nordrhein.
Die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung fast vollständig. Erwachsene tragen lediglich eine Zuzahlung von 10 % (max. 28 Tage/Jahr) plus 10 € je Verordnung.
Wie greifen Grundpflege und Behandlungspflege im Alltag ineinander?
In der Praxis überschneiden sich die Leistungen oft, wenn eine Pflegekraft morgens beim Waschen hilft (Grundpflege) und direkt danach Kompressionsstrümpfe anzieht (Behandlungspflege). So organisieren Sie die Versorgung:
- Bedarf klären: Mit dem Hausarzt medizinische Maßnahmen besprechen und Verordnung sichern.
- Pflegegrad beantragen: Antrag bei der Pflegekasse stellen, wenn Hilfe im Alltag nötig ist.
- Pflegedienst suchen: Anbieter wählen, der Fachpersonal für beide Bereiche vorhält.
- Kostenklärung: Verordnung bei der Krankenkasse einreichen.
- Vertrag schließen: Leistungen und Abrechnungswege schriftlich fixieren.
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
Erste Anlaufstellen sind die Pflegeberatung der Stadt Düsseldorf, die Pflegestützpunkte sowie die „zentren plus“ in den Quartieren.
Zur konkreten Suche nach einem Pflegedienst unterstützt der kostenlose Service „Pflege-Vermittlung Düsseldorf“. Wir vermitteln Ihnen schnell den passenden Partner, der sowohl die medizinische Behandlungspflege als auch die tägliche Grundpflege übernimmt und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess.
Häufige Fragen
Kann ich Behandlungspflege auch erhalten, wenn ich keinen Pflegegrad habe?
Ja. Die Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Sie wird vom Arzt verordnet, wenn sie medizinisch notwendig ist, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht oder nicht.
Können pflegende Angehörige auch Behandlungspflege übernehmen?
Einfache medizinische Maßnahmen, wie etwa das Verabreichen von Tabletten oder das Messen des Blutdrucks, können Angehörige nach ärztlicher Anleitung oft selbst übernehmen. Komplexe Aufgaben wie Injektionen oder Wundversorgung sollten jedoch von professionellen Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Muss ich bei der Behandlungspflege etwas aus eigener Tasche dazuzahlen?
Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege meist 10 Prozent der anfallenden Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, zuzüglich 10 Euro pro Verordnung. Wenn Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen.
Wer stellt die Verordnung für die Behandlungspflege aus?
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) wird in der Regel von Ihrem behandelnden Hausarzt oder, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, vom zuständigen Fach- oder Klinikarzt ausgestellt.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst Nordrhein: Pflegebegutachtung
- Stadt Düsseldorf: Pflegeberatung
Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.


