Beratungsbesuch 37.3 Düsseldorf: Pflicht für Pflegegeld

Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Beratungsbesuch 37.3 Düsseldorf: Pflicht für Pflegegeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie in Düsseldorf Angehörige pflegen und dafür reines Pflegegeld beziehen, ist ein Beratungsbesuch nach Paragraph 37.3 ab Pflegegrad 2 gesetzlich vorgeschrieben.
  • Je nach Pflegegrad findet dieser Termin halbjährlich oder vierteljährlich statt und dient der Sicherung der Pflegequalität zu Hause.
  • Eine erfahrene Pflegefachkraft gibt Ihnen dabei wertvolle Tipps für den Pflegealltag und informiert über mögliche Entlastungen.
  • Wenn Sie den Termin versäumen, riskieren Sie eine spürbare Kürzung oder gar den Entzug des Pflegegeldes.
  • Unser kostenloser Service der Pflege-Vermittlung Düsseldorf unterstützt Sie gerne dabei, unkompliziert einen passenden Partner-Pflegedienst für diesen Besuch zu finden.

Die häusliche Pflege ist wertvoll, aber fordernd. Wer in Düsseldorf Angehörige pflegt und dafür reines Pflegegeld bezieht, muss gesetzliche Rahmenbedingungen beachten, um Leistungsansprüche zu sichern. Zentral ist hier der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI.

Warum ist der Beratungsbesuch 37.3 für Angehörige gesetzlich vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber hat den Beratungsbesuch eingeführt, um sicherzustellen, dass pflegende Angehörige bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützt werden. Es handelt sich nicht um eine Kontrolle, sondern um Qualitätssicherung und Prävention. Eine Pflegefachkraft blickt objektiv auf die Situation vor Ort, erkennt drohende Überlastungen und gibt praktische Tipps, etwa zu Hebetechniken. Zudem wird geprüft, ob die Umgebung noch den Bedürfnissen entspricht oder weitere Hilfsmittel sinnvoll sind, um die Pflegesituation zu entlasten.

Wie oft muss der Beratungsbesuch 37.3 bei Pflegegeld stattfinden?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Grad, desto öfter findet die Beratung statt, da das Risiko für gesundheitliche Einschränkungen der Pflegeperson steigt. Für die Grade 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus (einmal pro Kalenderhalbjahr) vorgeschrieben, für die Grade 4 und 5 ein vierteljährlicher.

Die folgende Übersicht zeigt die Intervalle und Beträge (Stand 2025):

PflegegradPflegegeld (monatlich)Rhythmus des BeratungsbesuchsStatus
Pflegegrad 1kein Pflegegeld1x pro Halbjahrfreiwillig
Pflegegrad 2347 €1x pro Halbjahrverpflichtend
Pflegegrad 3599 €1x pro Halbjahrverpflichtend
Pflegegrad 4800 €1x pro Vierteljahrverpflichtend
Pflegegrad 5990 €1x pro Vierteljahrverpflichtend

Bei Pflegegrad 1 kann der Besuch freiwillig und kostenfrei einmal im Halbjahr genutzt werden.

Was gilt bei der Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen?

Nutzen Sie die Kombinationsleistung (anteiliges Pflegegeld und Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst), entfällt die Pflicht zum Beratungsbesuch. Da bereits Profis vor Ort sind, geht der Gesetzgeber von einer ständigen Qualitätssicherung aus. Dennoch können Sie den Beratungseinsatz freiwillig halbjährlich anfordern. Wichtig: Behandlungspflege (SGB V), wie Medikamentengabe durch einen Dienst, zählt nicht als Sachleistung der Pflegekasse. In diesem Fall bleibt der Beratungsbesuch 37.3 Pflicht.

Wer darf den Beratungsbesuch in Düsseldorf durchführen?

Nur zugelassene ambulante Pflegedienste oder neutrale Beratungsstellen dürfen den Termin durchführen. Die Beratung erfolgt durch examinierte Pflegefachkräfte. In Düsseldorf haben Sie freie Wahl, doch die Suche nach freien Kapazitäten für reine Beratungsbesuche ist oft mühsam. Unsere Pflege-Vermittlung Düsseldorf nimmt Ihnen diese Suche ab und vermittelt Sie direkt an zuverlässige Partner-Pflegedienste mit kurzfristigen Terminen.

Wie läuft der Termin bei Ihnen zu Hause konkret ab?

Der Besuch ist ein Gespräch auf Augenhöhe und dauert etwa 20 bis 45 Minuten. Hier ist der Ablauf:

  1. Terminvereinbarung: Kontaktieren Sie frühzeitig einen Pflegedienst oder nutzen Sie die Pflege-Vermittlung Düsseldorf.
  2. Gespräch vor Ort: In vertrauter Atmosphäre werden der Pflegealltag, Routinen und Sorgen besprochen.
  3. Begutachtung und Tipps: Die Fachkraft berät zu Erleichterungen, wie dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Wohnraumanpassungen (bis zu 4.180 €) oder Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (bis zu 42 €/Monat).
  4. Verhinderungspflege: Sie erhalten Infos zu Vertretungsoptionen. Ab Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  5. Dokumentation: Die Fachkraft füllt ein Protokoll aus, das Sie unterschreiben. Der Pflegedienst leitet den Nachweis an die Pflegekasse weiter.

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie den Termin verpassen?

Das Versäumen der Fristen hat finanzielle Folgen. Nach einer schriftlichen Erinnerung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist ist die Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld um 50 Prozent zu kürzen. Bei anhaltender Ignoranz kann das Geld vollständig gestrichen werden. Nachgeholte Termine beenden die Kürzung für die Zukunft, eine rückwirkende Erstattung erfolgt jedoch meist nicht.

Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?

Neben dem Beratungsbesuch 37.3 helfen lokale Stellen:

  • Pflegeberatung der Stadt Düsseldorf und die Pflegestützpunkte in den Stadtbezirken bieten neutrale, kostenlose Beratung.
  • zentren plus: Seniorennetzwerke für sozialen Austausch und Alltagsbewältigung.
  • Medizinischer Dienst (MD) Nordrhein: Zuständig für die Pflegegrad-Begutachtung.
  • Pflegekassen: Ihr Ansprechpartner für formelle Leistungsansprüche und Auszahlungen.

Häufige Fragen

Was kostet der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI für Angehörige?

Für Sie als pflegebedürftige Person oder pflegenden Angehörigen ist der Termin komplett kostenfrei. Der durchführende Pflegedienst in Düsseldorf rechnet die Kosten für den Beratungsbesuch direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab.

Kann der Beratungseinsatz auch telefonisch oder online stattfinden?

Jeder zweite Beratungseinsatz kann unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben per Videokonferenz durchgeführt werden. Der erste Erstbesuch sowie jeder weitere zweite Besuch müssen jedoch zwingend bei Ihnen vor Ort in der häuslichen Umgebung stattfinden.

Wer ist für die rechtzeitige Terminvereinbarung zuständig?

Sie als Bezieher des Pflegegeldes sind eigenverantwortlich dafür zuständig, fristgerecht einen zugelassenen Pflegedienst zu kontaktieren und den Termin zu vereinbaren. Die Pflegekasse erinnert Sie im Regelfall erst, wenn die Frist bereits überschritten ist.

Muss ich mich auf den Beratungsbesuch speziell vorbereiten?

Eine spezielle Vorbereitung ist nicht zwingend notwendig. Es ist jedoch hilfreich, wenn Sie sich im Vorfeld Notizen zu aktuellen Herausforderungen, benötigten Hilfsmitteln oder körperlichen Belastungen machen, um diese mit der Pflegefachkraft gezielt besprechen zu können.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

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