Pflegezeit in Düsseldorf: So vereinbaren Sie Beruf & Pflege
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegezeit ermöglicht es Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen.
- Bei der Familienpflegezeit ist eine teilweise Freistellung über maximal 24 Monate möglich.
- Zur finanziellen Absicherung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
- Voraussetzung für diese Freistellungen ist mindestens Pflegegrad 1 beim pflegebedürftigen Angehörigen.
- In Düsseldorf helfen Ihnen Pflegestützpunkte, die „zentren plus“ und die Pflege-Vermittlung Düsseldorf bei der Organisation des neuen Alltags.
Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, ändert sich der Alltag sofort. Viele Angehörige möchten die Versorgung zu Hause sicherstellen. Um Beruf und Pflege zu vereinbaren, bietet das Gesetz mit der Pflegezeit und der Familienpflegezeit Instrumente an, die eine berufliche Auszeit oder Reduzierung ohne Jobverlust ermöglichen.
Was ist die Pflegezeit und wie unterscheidet sie sich von der Familienpflegezeit?
Beide Modelle erleichtern die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, unterscheiden sich aber in Dauer und Umfang.
Die Pflegezeit umfasst bis zu sechs Monate. Sie können sich vollständig oder teilweise freistellen lassen. Dies eignet sich ideal, um die Pflege nach einem Akutereignis zu organisieren oder eine zeitlich begrenzte intensive Betreuung zu leisten.
Die Familienpflegezeit ist für eine langfristige Begleitung gedacht. Sie können Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, müssen jedoch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Beide Modelle sind kombinierbar, sofern die Gesamtdauer 24 Monate pro Angehörigem nicht überschreitet.
| Merkmal | Pflegezeit | Familienpflegezeit | Kurzzeitige Arbeitsverhinderung |
|---|---|---|---|
| Maximale Dauer | 6 Monate | 24 Monate | 10 Arbeitstage |
| Art der Freistellung | Voll/teilweise | Teilweise (min. 15h) | Vollständig |
| Unternehmensgröße | > 15 Beschäftigte | > 25 Beschäftigte | Unabhängig |
| Ankündigungsfrist | 10 Arbeitstage | 8 Wochen | Unverzüglich |
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer akut auftretenden Pflegesituation?
Bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit greift das Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Sie dürfen bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Als Lohnersatz können Sie bei der Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Pflegezeit erfüllt sein?
- Nahe Angehörige: Hierzu zählen Eltern, Schwiegereltern, Partner, Kinder, Enkel und Geschwister (auch des Partners).
- Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen oder absehbar sein. Der MD Nordrhein stellt die Bedürftigkeit fest.
- Betriebsgröße: Ein Rechtsanspruch besteht erst ab 15 (Pflegezeit) bzw. 25 Mitarbeitern (Familienpflegezeit). In kleineren Düsseldorfer Betrieben sind individuelle Absprachen nötig.
Wie sind Sie während der Pflegezeit sozial und finanziell abgesichert?
Um Einkommensverluste auszugleichen, kann beim BAFzA ein zinsloses Darlehen beantragt werden, das in Raten zurückgezahlt wird.
Zusätzlich gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei häuslicher Pflege erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld:
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Alternativ gibt es Pflegesachleistungen für ambulante Dienste (796 € bis 2.299 €) oder Tagespflege-Zuschüsse. Ab Pflegegrad 1 stehen zudem 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Hilfsmittel und Zuschüsse für Hausnotruf oder Badumbau (bis 4.180 €) zur Verfügung.
Sozialversicherung: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, wenn Sie mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen und maximal 30 Stunden arbeiten. In der Pflegezeit ruht die Krankenversicherung; oft greift die Familienversicherung oder die Kasse übernimmt Beiträge bis zur Mindestgrenze.
Wie beantragen Sie die Pflegezeit bei Ihrem Arbeitgeber richtig?
- Fristen: 10 Arbeitstage vorher für Pflegezeit, 8 Wochen für Familienpflegezeit.
- Details: Zeitraum und (bei Teilzeit) die gewünschte Stundenverteilung schriftlich festlegen.
- Nachweise: Bescheinigung der Pflegekasse oder des MD Nordrhein beifügen.
- Schriftlichkeit: Vereinbarungen zur Arbeitszeit immer schriftlich fixieren.
- Kündigungsschutz: Er beginnt mit der Ankündigung (max. 12 Wochen vor Beginn) und gilt während der gesamten Freistellung.
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
In Düsseldorf gibt es ein starkes Netzwerk. Erste Anlaufstellen sind die kommunalen Pflegestützpunkte und die Seniorennetzwerke „zentren plus“. Sie bieten kostenfreie Beratung und Austausch.
Für professionelle Unterstützung sorgt die Pflege-Vermittlung Düsseldorf. Unser kostenloser Service hilft Ihnen, passende ambulante Pflegedienste für Grund- und Behandlungspflege zu finden.
Nutzen Sie zudem Auszeiten: Ab Juli 2025 steht der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bereit. Dies sichert Ersatzpflege ab, wenn Sie selbst Kraft tanken müssen. Düsseldorfer Netzwerke unterstützen Sie dabei, Ihre wertvolle Arbeit nachhaltig zu leisten.
Häufige Fragen
Kann ich Pflegezeit und Familienpflegezeit miteinander kombinieren?
Ja, eine Kombination ist möglich, sofern sie nahtlos ineinander übergeht. Die maximale Gesamtdauer für beide Freistellungen zusammen beträgt jedoch 24 Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen.
Kann mir während der Pflegezeit gekündigt werden?
Nein, ab dem Zeitpunkt der Ankündigung (maximal 12 Wochen vor Beginn) und während der gesamten Dauer der Pflege- oder Familienpflegezeit besteht ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz.
Was passiert, wenn der pflegebedürftige Angehörige unerwartet verstirbt?
Verstirbt der Angehörige oder ist die häusliche Pflege aus anderen Gründen (z.B. Umzug in ein stationäres Pflegeheim) nicht mehr möglich, endet die Pflegezeit automatisch vier Wochen nach Eintritt dieser veränderten Umstände.
Habe ich auch in einem Kleinbetrieb Anspruch auf Pflegezeit?
Einen rechtlichen Anspruch auf Pflegezeit haben Sie nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten (bei Familienpflegezeit mehr als 25). In kleineren Betrieben sind Sie auf das Entgegenkommen und eine freiwillige Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber angewiesen.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Familienpflegezeit und Pflegezeit
- Verbraucherzentrale: Pflegezeit und Familienpflegezeit
- MD Nordrhein: Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.


