Pflegegrad 1 Leistungen: Das steht Ihnen in Düsseldorf zu

Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Pflegegrad 1 Leistungen: Das steht Ihnen in Düsseldorf zu

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf erste Unterstützungsleistungen, um Ihre Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten.
  • Dazu gehört der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, den Sie beispielsweise für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter nutzen können.
  • Zudem zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für einen Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Reguläres Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 jedoch noch nicht.
  • In Düsseldorf unterstützen Sie Beratungsstellen und die kostenfreie Pflege-Vermittlung Düsseldorf auf Ihrem Weg zur passenden Hilfe.

Was bedeutet der Pflegegrad 1 für Sie und Ihre Angehörigen?

Der Pflegegrad 1 wird bei einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vergeben. Oft sind erste körperliche Einschränkungen oder kognitive Herausforderungen der Grund. Betroffene können sich meist noch selbst versorgen, benötigen aber Hilfe im Haushalt oder bei der Organisation des Alltags.

Dieser Pflegegrad dient der Prävention. Ziel ist es, die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden in Düsseldorf so lange wie möglich zu erhalten. Auch wenn noch keine umfangreichen Leistungen höherer Pflegegrade gezahlt werden, bietet er wichtige finanzielle Unterstützung und Beratung. Er entlastet Angehörige frühzeitig durch ein stabiles Hilfsnetzwerk, etwa durch Haushaltshilfen oder Hausnotrufe.

Welche Pflegegrad 1 Leistungen zahlt die Pflegekasse genau?

Obwohl Pflegegeld und Sachleistungen fehlen, bieten die Zuschüsse eine spürbare Entlastung. Hier die wichtigsten Leistungen (Stand 2025):

LeistungsartBetrag / ZuschussErläuterung
Entlastungsbetrag131 € pro MonatFür anerkannte Alltagsunterstützung (z.B. Haushaltshilfe).
Pflegehilfsmittel (Verbrauch)bis zu 42 € pro MonatFür Artikel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Hausnotruf25,50 € pro MonatZuschuss zu den monatlichen Betriebskosten.
Wohnraumanpassungbis zu 4.180 € je MaßnahmeZuschuss für Umbauten wie Barrierefreie Duschen.
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3)Kostenfrei (halbjährlich)Freiwillige Beratung durch einen Pflegedienst vor Ort.

Zusätzlich besteht Anspruch auf kostenlose Pflegekurse für Angehörige und eine gesetzliche Pflegeberatung.

Wie nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Alltag?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ist zweckgebunden. In Düsseldorf darf er nur für Dienstleister genutzt werden, die nach Landesrecht (AnFöVO NRW) anerkannt sind. Es gilt das Erstattungsprinzip: Sie reichen Rechnungen bei der Kasse ein oder treten den Anspruch ab.

Beispiele für die Nutzung:

  • Reinigung der Wohnung und Hauswirtschaft.
  • Begleitung bei Spaziergängen oder zu Kulturangeboten.
  • Unterstützung beim Einkauf oder Begleitung zu Ärzten.
  • Gemeinsames Kochen zur Vermeidung von Einsamkeit.

Nicht genutzte Beträge werden in den Folgemonat übertragen und können bis zum 30. Juni des nächsten Kalenderjahres angespart werden.

Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst in Düsseldorf ab?

Nach dem Antrag bei der Pflegekasse beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) Nordrhein. Die Kasse hat 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid. Der Gutachter beurteilt mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) sechs Lebensbereiche, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln.

Der Ablauf:

  1. Antragstellung: Telefonisch bei der Pflegekasse (Datum des Anrufs zählt).
  2. Termin: Der MD Nordrhein vereinbart einen Hausbesuch.
  3. Vorbereitung: Arztbriefe, Medikamentenplan und ein Pflegetagebuch bereitlegen.
  4. Begutachtung: Ein Angehöriger sollte anwesend sein. Beschreiben Sie Ihren Hilfebedarf ehrlich, ohne Einschränkungen zu beschönigen.
  5. Bescheid: Die Pflegekasse sendet Ihnen das Ergebnis schriftlich zu.

Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Pflegegeld und Sachleistungen für die Grundpflege (Waschen, Anziehen) starten erst ab Pflegegrad 2. Der Gesetzgeber sieht Pflegegrad 1 als Vorstufe, bei der die Grundversorgung noch selbstständig erfolgt. Der Bedarf liegt hier primär in der Hauswirtschaft und Alltagsorganisation.

Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) wird unabhängig vom Pflegegrad durch den Arzt verordnet und von der Krankenkasse (SGB V) bezahlt.

Welche Rolle spielen Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen?

Die Pflegeversicherung bietet im Pflegegrad 1 ein Budget für Sicherheit im Wohnumfeld:

  • Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro für Umbauten (z. B. Dusche statt Wanne). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, erhöht sich dies auf bis zu 16.720 Euro.
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsgüter wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen, oft als bequeme „Pflegebox“.
  • Hausnotruf: 25,50 Euro monatlicher Zuschuss für Notrufsysteme, die Sicherheit per Knopfdruck bieten.

Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?

In Düsseldorf existiert ein dichtes Hilfsnetzwerk. Eine wertvolle Anlaufstelle ist die Pflege-Vermittlung Düsseldorf. Dieser Service ist für Familien kostenlos und vermittelt passende Partner-Pflegedienste oder Haushaltshilfen direkt vor Ort.

Die Stadt Düsseldorf bietet zudem neutrale Beratung in Pflegestützpunkten und über die städtische Pflegeberatung an. Auch die „zentren plus“ in den Stadtteilen sind gute Kontaktpunkte für Senioren. Nutzen Sie zudem den halbjährlichen kostenfreien Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst, um Ihre Situation zu Hause regelmäßig von Profis bewerten zu lassen.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld ausgezahlt?

Nein, bei Pflegegrad 1 haben Sie noch keinen Anspruch auf das monatliche Pflegegeld oder auf Pflegesachleistungen. Diese finanziellen Leistungen für die häusliche Pflege stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn in einem Monat nicht nutze?

Nein, der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro verfällt nicht am Monatsende. Nicht genutzte Beträge werden auf den nächsten Monat übertragen. Sie können das Budget sogar in das nächste Kalenderjahr mitnehmen und bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Wer hilft mir bei der Suche nach einem passenden Dienstleister in Düsseldorf?

Die Pflege-Vermittlung Düsseldorf unterstützt Familien kostenlos dabei, passende Partner-Pflegedienste und Betreuungsangebote vor Ort zu finden. Auch die städtische Pflegeberatung und die "zentren plus" bieten wertvolle Orientierung.

Kann ich bei Pflegegrad 1 schon Kurzzeitpflege nutzen?

Ein regulärer Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege besteht erst ab Pflegegrad 2. Allerdings können Sie in bestimmten Härtefällen den angesparten Entlastungsbetrag (131 Euro) nutzen, um Aufwendungen für eine Kurzzeitpflege anteilig mitzufinanzieren.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

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