Pflegegrad 2 Leistungen: Ihr Anspruch in Düsseldorf 2025
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro oder Pflegesachleistungen im Wert von 796 Euro im Monat.
- Zusätzlich können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und den Hausnotruf in Anspruch nehmen.
- Eine große Neuerung ist der Gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025, der 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ohne Vorpflegezeit bündelt.
- In Düsseldorf helfen Ihnen Pflegestützpunkte, „zentren plus“ und unser Vermittlungsservice bei der Organisation der ambulanten Pflege.
Der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ist eine große Herausforderung. Der Pflegegrad 2 ist dabei ein entscheidender Wendepunkt: Ab dieser Einstufung haben Betroffene Anspruch auf weitreichende finanzielle Hilfen der Pflegeversicherung, um den Alltag in den eigenen vier Wänden sicher zu gestalten.
In diesem Ratgeber erklären wir, welche Leistungen Ihnen 2025 zustehen und wie Sie diese optimal abrufen. Als Fachredaktion der „Pflege-Vermittlung Düsseldorf“ unterstützen wir Sie kostenlos dabei, qualifizierte Pflegedienste vor Ort zu finden.
Was bedeutet Pflegegrad 2 für Sie oder Ihre Angehörigen?
Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe bei Körperpflege, Mobilität oder kognitiven Herausforderungen.
In Düsseldorf übernimmt der Medizinische Dienst (MD) Nordrhein die Beurteilung. Ein Gutachter prüft den Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen. Wichtig: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.
Welche finanziellen Pflegegrad 2 Leistungen stehen Ihnen monatlich zu?
Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige
Wird die Pflege durch Angehörige oder Freunde geleistet, zahlt die Kasse ein monatliches Pflegegeld von 347 Euro (Stand 2025). Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und ist steuerfrei.
Pflegesachleistungen durch professionelle Dienste
Bei Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst steht ein Budget von 796 Euro monatlich zur Verfügung. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen) wird zusätzlich von der Krankenkasse bezahlt und belastet dieses Budget nicht.
Die Kombinationsleistung: Flexibel bleiben
Sie können Sachleistungen und Pflegegeld mischen. Wenn Sie das Sachleistungsbudget nicht voll ausschöpfen, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistungen, erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes.
Welche weiteren Zuschüsse und Hilfen entlasten Ihren Alltag?
Der monatliche Entlastungsbetrag
Zusätzlich stehen Ihnen 131 Euro monatlich für anerkannte Dienstleister (Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter) zur Verfügung. Die Kosten werden gegen Rechnung erstattet.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Hausnotruf
Für Artikel wie Einmalhandschuhe erhalten Sie bis zu 42 Euro monatlich. Zudem bezuschusst die Kasse den Betrieb eines Hausnotrufs mit 25,50 Euro pro Monat.
Die Wohnraumanpassung
Für Umbaumaßnahmen wie den Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Treppenlifts zahlt die Kasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Wie sind Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege geregelt?
Der Gemeinsame Jahresbetrag (ab 1. Juli 2025)
Ab Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Budget gebündelt. Familien stehen dann 3.539 Euro jährlich flexibel zur Verfügung. Besonders vorteilhaft: Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt komplett.
Tages- und Nachtpflege
Für die teilstationäre Betreuung in einer Einrichtung stehen bei Pflegegrad 2 monatlich 721 Euro bereit. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen gewährt.
Welche Pflichten und Beratungsangebote gehen mit dem Pflegegrad 2 einher?
Der obligatorische Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft abrufen. Dies dient der Qualitätssicherung und Beratung der Angehörigen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wie beantragen Sie Pflegegrad 2 Leistungen erfolgreich?
- Antragstellung: Kontaktieren Sie die Pflegekasse formlos. Das Datum gilt als Leistungsbeginn.
- Vorbereitung: Führen Sie ein Pflegetagebuch und halten Sie ärztliche Unterlagen bereit.
- Gutachtertermin: Seien Sie beim Besuch des MD Nordrhein ehrlich bezüglich des tatsächlichen Hilfebedarfs an „schlechten Tagen“.
- Bescheid: Die Entscheidung erfolgt meist binnen 25 Arbeitstagen.
| Übersicht der finanziellen Leistungen | Betrag bei Pflegegrad 2 (Stand 2025) |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 € monatlich |
| Pflegesachleistung | 796 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) | 42 € monatlich |
| Zuschuss für Hausnotruf | 25,50 € monatlich |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € monatlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (ab 01.07.25) | 3.539 € jährlich |
| Zuschuss zur Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
Düsseldorf bietet ein starkes Netzwerk. Die Pflegestützpunkte der Stadt sowie die „zentren plus“ in den Stadtteilen bieten neutrale Beratung.
Für die Vermittlung qualifizierter Pflegedienste im Stadtgebiet steht Ihnen die „Pflege-Vermittlung Düsseldorf“ zur Seite. Unser kostenloser Service hilft Ihnen, schnell die passende professionelle Unterstützung für Ihr Zuhause zu finden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 im Jahr 2025?
Bei anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten Sie im Jahr 2025 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 347 Euro, sofern die Pflege ehrenamtlich durch Angehörige oder Freunde sichergestellt wird.
Gibt es bei Pflegegrad 2 einen Zuschuss für den Hausnotruf?
Ja, ab Pflegegrad 2 (und sogar schon ab Pflegegrad 1) gewährt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro für den Betrieb eines Hausnotrufsystems.
Wie oft muss der gesetzliche Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2 stattfinden?
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch eine zugelassene Pflegefachkraft halbjährlich verpflichtend.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025?
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengelegt. Zudem entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium - Leistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst Nordrhein - Die Pflegebegutachtung
- Stadt Düsseldorf - Pflegeberatung und Pflegestützpunkte
- Verbraucherzentrale - Pflegegrad 2: Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.


