Behandlungspflege Krankenkasse: Kosten in Düsseldorf
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Die medizinische Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Leistungen wie Verbandswechsel, Injektionen oder die Medikamentengabe.
- Im Gegensatz zur Grundpflege wird sie nicht von der Pflegekasse, sondern direkt von der Krankenkasse bezahlt.
- Ein anerkannter Pflegegrad ist für die Bewilligung nicht erforderlich, entscheidend ist allein die medizinische Notwendigkeit.
- Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Verordnung richtig einreichen und welche lokalen Hilfen es für Familien in Düsseldorf gibt.
Wenn ein geliebter Mensch nach einem Klinikaufenthalt nach Hause zurückkehrt oder sich sein Zustand verschlechtert, ist die Organisation der medizinischen Versorgung zentral. Die Behandlungspflege stellt sicher, dass notwendige medizinische Maßnahmen fachgerecht in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, Leistungen und den Weg zur Kostenübernahme.
Was ist die Behandlungspflege und wann zahlt die Krankenkasse?
Die medizinische Behandlungspflege (SGB V) umfasst medizinische Tätigkeiten, die nicht vom Arzt selbst durchgeführt werden müssen, aber Fachwissen erfordern. Sie wird von qualifizierten Pflegekräften erbracht und von der Krankenkasse (nicht der Pflegekasse) finanziert. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich, jedoch eine ärztliche Verordnung. Die Kasse übernimmt die Kosten meist aus drei Gründen:
1. Krankenhausvermeidungspflege
Sie wird verordnet, um einen Klinikaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, was die Genesung im vertrauten Umfeld fördert.
2. Sicherungspflege
Dies ist der häufigste Grund. Die Pflege sichert das Ziel der ärztlichen Behandlung, etwa wenn Patienten Medikamente nicht mehr selbstständig korrekt einnehmen können.
3. Unterstützungspflege
Sie greift bei schweren Krankheiten oder akuten Verschlimmerungen, auch wenn keine Krankenhausbehandlung vermieden werden muss. Sie kann kurzzeitig grundpflegerische Hilfe beinhalten.
Welche Leistungen gehören zur medizinischen Behandlungspflege?
Das Spektrum richtet sich nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nur dort gelistete Leistungen können auf „Muster 12“ verordnet werden.
| Art der Maßnahme | Typische Beispiele | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Medikamente | Richten, Verabreichen, Kontrolle | Bei Vergesslichkeit oder Sehschwäche. |
| Injektionen | Insulin, Thrombosespritzen | Erfordert ärztliche Dosierung. |
| Wundversorgung | Verbandswechsel (Dekubitus, OP-Wunden) | Oft durch Wundexperten. |
| Kompressions-therapie | An-/Ausziehen von Strümpfen (ab Kl. II) | Bei Durchblutungsstörungen. |
| Vitalwerte | Blutzucker, Blutdruck | Bei krisenhaften Entgleisungen. |
| Sonden & Katheter | PEG-Sonde, Blasenkatheter | Hohe hygienische Standards. |
Auch Portversorgung oder Stomaversorgung sind möglich, sofern sie ärztlich überwacht werden.
Wie beantragen Sie die Behandlungspflege Schritt für Schritt?
- Arztbesuch: Der Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und füllt das Formular „Muster 12“ aus (Dauer meist erst 14 Tage).
- Pflegedienst wählen: Suchen Sie einen zugelassenen Dienst in Düsseldorf. Die Pflege-Vermittlung Düsseldorf unterstützt Sie dabei kostenfrei.
- Verordnung einreichen: Geben Sie das Dokument unterschrieben an den Pflegedienst weiter.
- Krankenkassen-Prüfung: Der Pflegedienst reicht den Antrag ein. In Notfällen beginnt die Versorgung oft sofort.
- Folgeverordnung: Beantragen Sie rechtzeitig (ca. eine Woche vor Ablauf) eine neue Verordnung beim Arzt.
Müssen Sie bei der Behandlungspflege Zuzahlungen leisten?
Volljährige müssen gesetzliche Zuzahlungen (SGB V) leisten:
- 10 Prozent der Leistungskosten.
- 10 Euro pro Verordnung.
Dies ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Danach übernimmt die Kasse die Kosten voll. Zudem gilt eine Belastungsgrenze von 2 % (bei chronisch Kranken 1 %) der Bruttoeinnahmen. Bewahren Sie alle Quittungen für einen Befreiungsantrag auf. Schwangere sind von diesen Zuzahlungen befreit.
Wie unterscheiden sich Behandlungspflege und Grundpflege?
Die Behandlungspflege (SGB V) dient der Heilung und wird vom Arzt verordnet. Die Grundpflege (SGB XI) umfasst die Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Letztere setzt einen Pflegegrad voraus.
Ab Pflegegrad 2 leistet die Pflegekasse für Pflegesachleistungen monatlich:
- PG 2: 796 €
- PG 3: 1.497 €
- PG 4: 1.859 €
- PG 5: 2.299 €
Alternativ gibt es Pflegegeld (PG 2: 347 € bis PG 5: 990 €). Hinzu kommen der Entlastungsbetrag (131 €) und Pflegehilfsmittel (42 €). Pflegedienste erbringen oft beide Leistungen in einem Besuch, rechnen diese aber getrennt ab.
Begutachtung für die Grundpflege
Beantragen Sie bei Bedarf zeitnah einen Pflegegrad. In Düsseldorf begutachtet der Medizinische Dienst (MD) Nordrhein. Ein Bescheid erfolgt meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
Die Organisation der Pflege kann überfordern. In Düsseldorf gibt es starke Netzwerke:
Wir, die Pflege-Vermittlung Düsseldorf, bieten einen kostenlosen Service zur Suche nach Pflegediensten mit freien Kapazitäten für Behandlungspflege oder Wundversorgung.
Die Stadt Düsseldorf bietet neutrale Beratung in Pflegestützpunkten an. Zudem finden Sie in den Stadtteilen die "zentren plus", die als Seniorennetzwerke Information und soziale Kontakte ermöglichen. Nutzen Sie diese regionalen Angebote, um die Pflegesituation strukturiert zu bewältigen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?
Nein, für die medizinische Behandlungspflege ist kein Pflegegrad notwendig. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse und wird bewilligt, sobald sie von einem Arzt verordnet wurde und medizinisch zwingend erforderlich ist.
Wer darf die medizinische Behandlungspflege zu Hause durchführen?
Die Behandlungspflege darf nur von qualifiziertem Pflegefachpersonal durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst beauftragen müssen. Familienangehörige dürfen diese speziellen medizinischen Leistungen nicht zulasten der Krankenkasse abrechnen.
Wie lange zahlt die Krankenkasse die Behandlungspflege?
Die Dauer der Kostenübernahme richtet sich allein nach der ärztlichen Einschätzung und der medizinischen Notwendigkeit. Meist wird eine Erstverordnung für 14 Tage ausgestellt. Ist die Pflege weiterhin nötig, stellt der Arzt Folgeverordnungen aus. Die Krankenkasse zahlt so lange, wie das medizinische Behandlungsziel dies erfordert.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die ärztliche Verordnung ablehnt?
Sollte die Krankenkasse eine verordnete Behandlungspflege ablehnen, haben Sie das Recht, innerhalb einer Frist von in der Regel einem Monat schriftlich Widerspruch einzulegen. Oft ist es hilfreich, sich dafür eine detaillierte Begründung des behandelnden Arztes einzuholen, um die medizinische Dringlichkeit noch einmal zu untermauern.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium - Häusliche Krankenpflege
- Sozialgesetzbuch (SGB V) § 37 Häusliche Krankenpflege
- Medizinischer Dienst Nordrhein (MD)
- Pflegeberatung der Stadt Düsseldorf
Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.


