Pflegesachleistung, Pflegegeld: Ratgeber für Düsseldorf
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für pflegende Angehörige und Pflegesachleistungen für einen professionellen Pflegedienst wählen.
- Mit der Kombinationsleistung lassen sich beide Formen flexibel verbinden, sodass Sie familiäre und professionelle Pflege optimal mischen können.
- Die Pflegekasse rechnet dabei die in Anspruch genommenen Sachleistungen prozentual ab und zahlt das verbleibende Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen aus.
Wenn ein geliebter Mensch in Düsseldorf auf Hilfe angewiesen ist, stellen sich schnell Fragen zur Finanzierung. Die Pflegeversicherung bietet Unterstützung, um die häusliche Pflege sicherzustellen und Angehörige zu entlasten. Die wichtigsten Säulen sind Pflegesachleistung, Pflegegeld und Kombinationsleistung.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt. Es dient als Anerkennung für ehrenamtliche Helfer wie Angehörige oder Nachbarn. Empfänger sind zu regelmäßigen Beratungsbesuchen durch einen Pflegedienst verpflichtet (halbjährlich bei Grad 2/3, vierteljährlich bei Grad 4/5).
Die Pflegesachleistung ist ein Budget für professionelle, zugelassene Pflegedienste. Diese übernehmen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab.
Aktuelle Beträge für das Jahr 2025
Die Leistungen hängen vom Pflegegrad ab:
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistung monatlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Wie funktioniert die Kombinationsleistung in der Praxis?
Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) erlaubt die anteilige Verbindung beider Leistungen. Verbraucht der Pflegedienst das Sachleistungsbudget nicht voll, wird der Restprozentsatz auf das Pflegegeld übertragen und ausgezahlt.
Beispiel (Pflegegrad 3): Das Sachleistungsbudget liegt bei 1.497 €, das volle Pflegegeld bei 599 €. Nutzt der Pflegedienst Leistungen für 748,50 € (50 %), stehen dem Pflegebedürftigen noch 50 % des Pflegegeldes (299,50 €) zu. Die Pflegekasse berechnet dies automatisch jeden Monat neu.
Wann lohnt sich welche Form der häuslichen Pflege für Sie?
Reines Pflegegeld eignet sich, wenn Angehörige die Pflege vollständig leisten können. Dies erfordert hohes Engagement und Belastbarkeit.
Reine Pflegesachleistung ist ratsam, wenn keine Angehörigen vor Ort sind oder die Pflege fachlich zu anspruchsvoll ist.
Die Kombinationsleistung ist oft der ideale Mittelweg: Ein Pflegedienst übernimmt etwa die aufwendige Morgenhygiene, während Angehörige die Abendbetreuung leisten.
Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen, Verbände) wird über die Krankenkasse (SGB V) finanziert und belastet das Pflegebudget nicht.
Welche weiteren finanziellen Hilfen können Sie ergänzend nutzen?
- Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen zur Verfügung (Erstattungsprinzip).
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel.
- Wohnumfeldverbesserung: Zuschüsse bis zu 4.180 € pro Umbaumaßnahme (z. B. Barrierefreie Dusche).
- Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € zu den monatlichen Betriebskosten.
- Tages- und Nachtpflege: Zusätzliches Budget für teilstationäre Pflege, das die anderen Leistungen nicht kürzt.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt dann.
Wie beantragen Sie die passende Pflegeleistung Schritt für Schritt?
- Antragstellung: Formloser Antrag bei der Pflegekasse (Krankenkasse) stellt den Leistungsbeginn sicher.
- Vorbereitung: Pflegetagebuch führen und medizinische Berichte sammeln.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD Nordrhein) bewertet die Selbstständigkeit zu Hause.
- Prüfung: Den Bescheid über den Pflegegrad sorgfältig kontrollieren.
- Leistungswahl: Der Kasse mitteilen, ob Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung gewünscht ist.
- Pflegedienstsuche: Bei Sachleistungen einen Vertrag mit einem Dienst schließen, der direkt mit der Kasse abrechnet.
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
Die Organisation der Pflege muss niemanden überfordern. Es gibt lokale Anlaufstellen:
Die Pflege-Vermittlung Düsseldorf bietet einen kostenlosen Service für Familien an. Wir beraten zu Optionen und vermitteln qualifizierte Partner-Pflegedienste mit freien Kapazitäten im Stadtgebiet, um Angehörige bei der Suche zu entlasten.
Die Pflegeberatung und Pflegestützpunkte der Stadt Düsseldorf informieren neutral zu rechtlichen Fragen und Anträgen.
Die „zentren plus“ (Seniorennetzwerke) bieten in den Stadtteilen Begegnung, Austausch für Angehörige und praktische Unterstützung im Alltag an.
Häufige Fragen
Kann ich jederzeit zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung wechseln?
Grundsätzlich binden Sie sich für einen gewissen Zeitraum an Ihre Wahl. Bei einer Veränderung der persönlichen Pflegesituation, etwa wenn pflegende Angehörige plötzlich ausfallen oder der Pflegebedarf steigt, ist ein Wechsel zwischen Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung in Absprache mit der Pflegekasse jedoch möglich.
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn der Pflegedienst die Sachleistungen voll ausschöpft?
Das Pflegegeld wird nur prozentual anteilig ausgezahlt. Wenn die monatlichen Kosten für den ambulanten Pflegedienst 100 Prozent des Budgets für die Pflegesachleistung erreichen oder diesen Betrag sogar überschreiten, bleibt kein Restanspruch mehr übrig. In diesem Fall wird für diesen Monat kein Pflegegeld an Sie ausgezahlt.
Werden medizinische Leistungen wie Verbandswechsel von der Pflegesachleistung abgezogen?
Nein, medizinische Leistungen gehören zur sogenannten Behandlungspflege. Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, werden diese Maßnahmen direkt von der Krankenkasse (nach SGB V) übernommen und belasten weder Ihr Budget für die Pflegesachleistung (SGB XI) noch das Pflegegeld.
Muss ich die Prozentrechnung für die Kombinationsleistung selbst durchführen?
Nein, Sie müssen keine eigenen Berechnungen anstellen. Der beauftragte Pflegedienst reicht seine Rechnung am Monatsende direkt bei der Pflegekasse ein. Die Kasse ermittelt den prozentualen Verbrauch automatisch und überweist Ihnen das verbleibende anteilige Pflegegeld im Nachgang auf Ihr Konto.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst Nordrhein: Die Pflegebegutachtung
- Stadt Düsseldorf: Pflegeberatung und Pflegestützpunkte
Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.


