Pflegegeld Höhe: Auszahlung, Pflichten & Tipps Düsseldorf
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflegegeld unterstützt pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 finanziell, wenn sie zu Hause durch Angehörige betreut werden.
- Die Höhe richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad und liegt im Jahr 2025 zwischen 347 Euro und 990 Euro monatlich.
- Um den Anspruch auf das Geld dauerhaft aufrechtzuerhalten, müssen je nach Pflegegrad in regelmäßigen Abständen verpflichtende Beratungsbesuche abgerufen werden.
- Das Pflegegeld lässt sich zudem anteilig mit den Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste kombinieren.
- Unser kostenloser Service der Pflege-Vermittlung Düsseldorf hilft Ihnen dabei, den passenden ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe zu finden.
Was ist das Pflegegeld und wer hat in Düsseldorf Anspruch darauf?
Die Diagnose einer Pflegebedürftigkeit stellt Familien vor große Herausforderungen. In Düsseldorf unterstützt die gesetzliche Pflegeversicherung Betroffene mit dem Pflegegeld. Diese finanzielle Leistung ist dafür gedacht, die häusliche Pflege durch ehrenamtliche Personen – etwa Angehörige oder Nachbarn – sicherzustellen.
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, sofern die Pflege zu Hause erfolgt und nicht allein durch einen Pflegedienst erbracht wird. Zur Feststellung des Bedarfs führt der Medizinische Dienst (MD) Nordrhein eine Begutachtung durch. Nach der Bewilligung wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Wie staffelt sich die Pflegegeld Höhe nach Pflegegraden?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Während Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld bietet (hier gibt es lediglich den Entlastungsbetrag von 125 Euro), steigen die Beträge ab Grad 2 deutlich an.
| Pflegegrad | Pflegegeld (mtl.) | Pflegesachleistung (mtl.) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Zusätzlich sind Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis 40 Euro/Monat), Hausnotrufe (25,50 Euro/Monat) und Wohnraumanpassungen (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme) möglich.
Wie beantragen Sie das Pflegegeld richtig?
Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Gehen Sie wie folgt vor:
- Erstantrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse formlos (Telefon oder Schreiben).
- Formulare ausfüllen: Geben Sie im Antrag an, dass die Pflege durch Angehörige erfolgt.
- Begutachtung: Der MD Nordrhein prüft die Selbstständigkeit vor Ort oder telefonisch.
- Bescheid abwarten: Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Pflegegeld Auszahlung und steuerliche Aspekte
Das Geld wird monatlich im Voraus an den Pflegebedürftigen überwiesen. Dieser kann frei darüber verfügen und es als Anerkennung an die Pflegepersonen weitergeben. Für Angehörige ist das Pflegegeld in der Regel steuerfrei.
Wie funktioniert die Auszahlung bei Unterbrechungen der Pflege?
Bei vorübergehenden Änderungen der Pflegesituation gelten Sonderregeln:
- Krankenhaus/Reha: Das Pflegegeld wird für die ersten 28 Tage voll weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Fällt die Privatperson wegen Urlaub oder Krankheit aus, wird das Pflegegeld während der Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Welche Pflichten gehen mit dem Bezug von Pflegegeld einher?
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Eine Fachkraft berät dabei zu Pflegetechniken und Hilfsmitteln.
Die Intervalle sind verpflichtend:
- Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr.
- Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Vierteljahr.
Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Missachtung der Termine drohen Kürzungen oder der Wegfall des Pflegegeldes.
Kann das Pflegegeld mit professioneller ambulanter Pflege kombiniert werden?
Durch die Kombinationsleistung können Sie Angehörigenpflege und professionelle Dienste in Düsseldorf verbinden. Das Pflegegeld verringert sich dabei anteilig um den Prozentsatz der genutzten Sachleistungen.
Beispiel: Nutzt ein Pflegebedürftiger (Grad 3) 70 % seines Sachleistung-Budgets für einen Pflegedienst, erhält er noch 30 % des Pflegegeldes (ca. 180 Euro) ausgezahlt.
Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (SGB V), wie Spritzen oder Verbandswechsel, beeinflusst die Höhe des Pflegegeldes nicht. Auch Tages- und Nachtpflegebudgets können zusätzlich genutzt werden, ohne das Pflegegeld zu kürzen.
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
In Düsseldorf bieten verschiedene Stellen Unterstützung an. Die Pflege-Vermittlung Düsseldorf ist ein kostenfreier Service, der Familien bei der Suche nach passenden Pflegediensten für Grundpflege, Behandlungspflege oder Beratungseinsätze unterstützt.
Weitere Anlaufstellen sind die städtischen Pflegestützpunkte, die zentrale Pflegeberatung sowie die Seniorennetzwerke „zentren plus“ in den Stadtteilen. Für die Einstufung des Pflegegrades ist der Medizinische Dienst (MD) Nordrhein zuständig. Mit dieser lokalen Infrastruktur lässt sich die häusliche Pflege in Düsseldorf sicher organisieren.
Häufige Fragen
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
In der Regel nicht. Wenn das Pflegegeld an pflegende Angehörige oder Personen weitergegeben wird, die eine sittliche Pflicht zur Pflege haben, ist es steuerfrei.
Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt gestrichen?
Nein, bei einem vollstationären Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld für die Dauer von bis zu 28 Tagen (vier Wochen) in voller Höhe weitergezahlt. Danach wird die Zahlung vorübergehend pausiert.
Wer bekommt das Pflegegeld überwiesen?
Das Pflegegeld wird immer direkt von der Pflegekasse auf das Bankkonto der pflegebedürftigen Person überwiesen, nicht auf das Konto der Pflegeperson. Der Pflegebedürftige entscheidet über die Verwendung des Geldes.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist bei reinem Bezug von Pflegegeld verpflichtend. Wird er nach Aufforderung wiederholt nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen.
Kann ich Pflegegeld beziehen und gleichzeitig einen Pflegedienst beauftragen?
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird in diesem Fall prozentual um den Anteil gekürzt, zu dem die Pflegesachleistungen für den ambulanten Dienst ausgeschöpft wurden.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium - Leistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst (MD) Nordrhein - Begutachtung
- Pflegeberatung der Stadt Düsseldorf
Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.


