Umwandlungsanspruch in Düsseldorf: Sachleistungen klug nutzen

Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Umwandlungsanspruch in Düsseldorf: Sachleistungen klug nutzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Umwandlungsanspruch erlaubt es Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für Betreuung und Entlastung umzuwidmen.
  • Dadurch erhalten Sie neben dem monatlichen Entlastungsbetrag weiteres Budget für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter.
  • Voraussetzung ist, dass der Höchstbetrag für Ihren ambulanten Pflegedienst nicht bereits vollständig ausgeschöpft wird.
  • Besonders für Familien in Düsseldorf bietet diese Regelung enorme finanzielle und organisatorische Entlastung bei der häuslichen Pflege.

Was genau ist der Umwandlungsanspruch in der Pflege?

Die häusliche Pflege erfordert oft mehr Hilfe im Haushalt als bei der Grundpflege. Wenn das Budget für Pflegesachleistungen (professionelle Pflegedienste) nicht voll genutzt wird, verfällt es normalerweise am Monatsende. Der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI ermöglicht es jedoch, bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistungen für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ umzuwidmen. So können statt klassischer Pflege auch Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter finanziert werden, was besonders Familien mit mobil eingeschränkten oder demenziell veränderten Angehörigen entlastet.

Wer hat Anspruch auf die Umwandlung der Pflegesachleistungen?

Anspruchsberechtigt sind Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden. In Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistungen, daher ist hier keine Umwandlung möglich. Voraussetzung ist zudem, dass das monatliche Sachleistungsbudget nicht bereits vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeschöpft wird. Die Mittel dürfen nur für Anbieter verwendet werden, die nach geltendem Landesrecht anerkannt sind; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Wie berechnet sich der Umwandlungsanspruch je Pflegegrad?

Maximal 40 % des jeweiligen Sachleistungsbudgets können umgewandelt werden. Die Beträge für 2025 gestalten sich wie folgt:

PflegegradPflegesachleistung pro Monat (2025)Maximaler Umwandlungsbetrag (40 %)
Pflegegrad 10 Euro0,00 Euro
Pflegegrad 2796 Euro318,40 Euro
Pflegegrad 31.497 Euro598,80 Euro
Pflegegrad 41.859 Euro743,60 Euro
Pflegegrad 52.299 Euro919,60 Euro

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 (1.497 € Budget) nutzt ein Pflegedienst 800 €. Vom Restbudget können maximal 598,80 € (40 %) umgewandelt werden. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von 131 € stünden monatlich 729,80 € für Betreuung und Haushaltshilfe zur Verfügung.

Welche Leistungen können Sie mit dem umgewandelten Budget finanzieren?

Das Budget ist zweckgebunden für anerkannte Angebote nach § 45b SGB XI:

1. Angebote der Alltagsbegleitung

Hierzu zählen Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen, Vorlesen oder soziale Kontakte zur Entlastung der Angehörigen.

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dazu gehören Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkäufe oder das Beziehen der Betten durch professionelle, anerkannte Dienstleister.

3. Betreuungsgruppen

Gefördert werden Gruppenangebote für Senioren (z. B. Gymnastik, Singen oder Backen), die soziale Kontakte fördern und den Alltag strukturieren. In NRW müssen Anbieter nach der AnFöVO zertifiziert sein.

Wie beantragen Sie den Umwandlungsanspruch bei der Pflegekasse?

  1. Bedarf ermitteln: Prüfen Sie Rechnungen des Pflegedienstes und berechnen Sie das Restbudget Ihres Pflegegrades.
  2. Dienstleister finden: Wählen Sie einen nach Landesrecht (AnFöVO) anerkannten Dienst in Düsseldorf.
  3. Antrag stellen: Informieren Sie Ihre Pflegekasse formlos oder per Online-Portal über die Nutzung der Kombinationsleistung und die Umwidmung.
  4. Abtretungserklärung: Unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung, damit der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen kann.

Wie wirkt sich der Umwandlungsanspruch auf Ihr Pflegegeld aus?

Bei Nutzung der Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) sinkt das anteilige Pflegegeld proportional zum Verbrauch der Sachleistungen. Der umgewandelte Betrag wird dabei wie eine reguläre Sachleistung gewertet.

Beispiel bei Pflegegrad 3: Werden 30 % für den Pflegedienst und 20 % via Umwandlung genutzt (gesamt 50 %), zahlt die Kasse noch 50 % des Pflegegeldes aus (299,50 € von 599 €). Die Pflichtberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI entfallen meist, wenn Sachleistungen genutzt werden, bleiben aber als Beratungsoption erhalten. Budgets für Wohnraumgestaltung (4.180 €) oder Verhinderungspflege (ab 1.7.2025 gesamt 3.539 €) bleiben unberührt.

Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?

Düsseldorf bietet ein dichtes Beratungsnetzwerk:

  • zentren plus: Stadtteilnahe Seniorennetzwerke für kostenlose Beratung.
  • Pflegestützpunkte der Stadt: Neutrale Hilfe zur Ausschöpfung gesetzlicher Ansprüche.
  • Medizinischer Dienst (MD) Nordrhein: Zuständig für die Pflegegrad-Begutachtung.
  • Pflege-Vermittlung Düsseldorf: Kostenloser Service zur Vermittlung anerkannter Pflegedienste und Betreuungskräfte in der Region, um den Umwandlungsanspruch rechtssicher zu nutzen.

Häufige Fragen

Kann ich den Umwandlungsanspruch auch für Hilfen aus der Nachbarschaft nutzen?

Nein, der Umwandlungsanspruch darf ausschließlich für Dienstleister verwendet werden, die nach Landesrecht (in NRW die Anerkennungs- und Förderungsverordnung - AnFöVO) offiziell anerkannt sind. Gefälligkeiten aus der Nachbarschaft oder private Putzkräfte können über dieses Budget nicht abgerechnet werden.

Muss ich mich zwischen dem ambulanten Pflegedienst und dem Umwandlungsanspruch entscheiden?

Nein, beide Leistungen können gleichzeitig genutzt werden. Wichtig ist lediglich, dass Sie insgesamt nicht mehr als 100 Prozent Ihres zur Verfügung stehenden Sachleistungsbudgets verbrauchen. Maximal 40 Prozent dürfen für den Umwandlungsanspruch aufgewendet werden, solange genug für die Rechnung des Pflegedienstes übrig bleibt.

Was passiert mit umgewandelten Beträgen, die am Monatsende noch übrig sind?

Der Umwandlungsanspruch ist rechtlich an die Pflegesachleistungen gebunden. Anders als der Entlastungsbetrag, der teilweise ins nächste Halbjahr übernommen werden kann, verfallen ungenutzte Sachleistungsbudgets in der Regel am Ende des jeweiligen Kalendermonats und lassen sich nicht ansparen.

Muss ich den Umwandlungsanspruch für jeden Monat neu bei der Kasse beantragen?

In der Regel reicht ein einmaliger Antrag auf Kombinationsleistung beziehungsweise auf Umwidmung bei Ihrer Pflegekasse. Wenn sich der Dienstleister nicht ändert, können die anerkannten Anbieter monatlich per Abtretungserklärung kontinuierlich abrechnen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

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