Pflegegrade 1 bis 5 in Düsseldorf: Alle Leistungen im Überblick

Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Pflegegrade 1 bis 5 in Düsseldorf: Alle Leistungen im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegegrade 1 bis 5 spiegeln wider, wie viel personelle Unterstützung ein Mensch im Alltag benötigt.
  • Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Bereits mit Pflegegrad 1 erhalten Sie einen Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und für Pflegehilfsmittel.
  • Die Einstufung erfolgt nach Antragstellung bei der Pflegekasse durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) Nordrhein.
  • In Düsseldorf stehen Ihnen zahlreiche kostenfreie Beratungsangebote zur Seite, um den Antrag zu stellen und die passende Versorgung zu organisieren.

Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, ist der Pflegegrad die wichtigste Grundlage für finanzielle Unterstützung. Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade steht die Selbstständigkeit im Mittelpunkt: Wie gut kann ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen? Dabei werden körperliche, kognitive und psychische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.

Was sind die fünf Pflegegrade und wie unterscheiden sie sich?

Die Einstufung basiert auf einem Punktesystem von 0 bis 100. Das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) prüft sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität: Selbstständiges Bewegen, Treppensteigen oder Aufstehen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung und Kommunikation.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Umgang mit Ängsten oder Unruhe.
  4. Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang.
  5. Umgang mit Krankheit/Therapie: Medikamenteneinnahme oder Verbandswechsel.
  6. Gestaltung des Alltags: Tagesplanung und soziale Kontakte.

Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung (12,5 bis <27 Punkte).
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis <47,5 Punkte).
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis <70 Punkte).
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70 bis <90 Punkte).
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte).

Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?

Nach dem Antrag bei der Pflegekasse beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) Nordrhein. Eine Pflegefachkraft oder ein Arzt besucht Sie in Düsseldorf zu Hause. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Beim Termin sollten Angehörige anwesend sein, um ein realistisches Bild des Alltags zu zeichnen. Es ist keine Prüfung: Zeigen Sie Ihren Alltag so, wie er an einem schlechten Tag aussieht. Nur so wird der tatsächliche Hilfebedarf ermittelt.

Welche Leistungen erhalten Sie je nach Pflegegrad?

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Ab Pflegegrad 1 stehen jedem 131 € monatlich als Entlastungsbetrag (für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung), 25,50 € für den Hausnotruf und 42 € für Pflegehilfsmittel zu. Wohnraumumbauten werden mit bis zu 4.180 € bezuschusst.

Ab Pflegegrad 2 wählen Sie zwischen Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (durch Profis). Auch Kombinationen sind möglich. Ab Juli 2025 gibt es den „Gemeinsamen Jahresbetrag“ für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3.539 €).

Wichtige monatliche Leistungsbeträge (Stand 2025):

Leistung (monatlich in Euro)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (Angehörige)-347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (Dienst)-796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- und Nachtpflege-721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €

Wer Pflegegeld bezieht, muss Beratungsbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI) durchführen lassen: Halbjährlich bei Grad 2-3, vierteljährlich bei Grad 4-5. Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (Spritzen, Verbände) zahlt die Krankenkasse zusätzlich, sie belastet nicht Ihr Pflegebudget.

Wie beantragen Sie einen Pflegegrad richtig?

  1. Antrag stellen: Formloser Anruf oder Brief bei der Pflegekasse genügt für den rückwirkenden Anspruch.
  2. Formular ausfüllen: Das zugesandte Formular sorgfältig ausfüllen.
  3. Pflegetagebuch: Notieren Sie zwei Wochen lang den täglichen Hilfebedarf.
  4. Unterlagen sammeln: Arztberichte und Medikamentenplan bereitlegen.
  5. Begutachtung: Termin mit dem MD Nordrhein wahrnehmen.
  6. Bescheid: Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie das Ergebnis.

Was können Sie bei einer Ablehnung oder zu niedrigen Einstufung tun?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben wahrt die Frist. Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie Fehler und begründen Sie den Widerspruch detailliert. Oft führt dies zu einer Zweitbegutachtung und einem höheren Pflegegrad.

Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?

In Düsseldorf unterstützt Sie die Pflegeberatung der Pflegestützpunkte neutral und kostenfrei. Die städtischen „zentren plus“ bieten in den Stadtteilen Hilfe bei Formularen und allgemeine Orientierung.

Für die Suche nach einem passenden ambulanten Pflegedienst unterstützt Sie die „Pflege-Vermittlung Düsseldorf“. Unser Service ist für Familien kostenlos. Wir vermitteln Sie an qualifizierte Partner, damit Sie sich ganz auf Ihren Angehörigen konzentrieren können.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis die Pflegekasse über den Pflegegrad entscheidet?

Muss ich ärztliche Behandlungen vom Pflegegeld bezahlen?

Wer führt die Begutachtung für den Pflegegrad in Düsseldorf durch?

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen?

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

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