Pflegegrad Kind in Düsseldorf: So gelingt der Antrag

Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Pflegegrad Kind in Düsseldorf: So gelingt der Antrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegegrad für Ihr Kind hilft Ihnen dabei, den pflegerischen Alltag finanziell und organisatorisch besser zu bewältigen.
  • Die Begutachtung unterscheidet sich grundlegend von der bei Erwachsenen, da immer die natürliche Entwicklung gleichaltriger, gesunder Kinder als Maßstab dient.
  • Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres Kindes.
  • In Düsseldorf unterstützen Sie Beratungsstellen und die kostenlose Pflege-Vermittlung Düsseldorf bei der Suche nach passender Hilfe.

Wann hat Ihr Kind Anspruch auf einen Pflegegrad?

Die Pflege eines kranken oder behinderten Kindes ist körperlich und emotional fordernd. Ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, wenn das Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

Entscheidend ist der Hilfebedarf im Vergleich zu einem gesunden, gleichaltrigen Kind. Während bei Erwachsenen der generelle Verlust von Fähigkeiten zählt, wird bei Kindern der pflegebedingte Mehrbedarf ermittelt. Benötigt etwa ein achtjähriges Kind umfassende Hilfe beim Essen oder Waschen, weicht dies deutlich von der altersgerechten Entwicklung ab. Dieser Unterschied begründet den Pflegegrad, unabhängig davon, ob die Ursache angeboren ist oder durch eine Erkrankung entstand.

Wie stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad für Ihr Kind?

Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Gehen Sie strukturiert vor:

  1. Formloser Antrag: Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an die Pflegekasse („Hiermit beantrage ich Leistungen für mein Kind...“) genügt.
  2. Formular ausfüllen: Die Kasse sendet Ihnen ein offizielles Formular zu.
  3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie Arztbriefe, Therapieberichte und Schulunterlagen.
  4. Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie ein bis zwei Wochen lang den Zeitaufwand für Hilfe, Anleitung und nächtliche Einsätze.
  5. Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) Nordrhein vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.

Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab?

Ein Gutachter des MD Nordrhein besucht Sie zu Hause, um die Situation einzuschätzen. Die Bewertung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in sechs Modulen:

ModulBeispiele für den Alltag
1. MobilitätKrabbeln, Laufen, Treppensteigen, Hilfsmittelnutzung.
2. Kognition & KommunikationVerstehen von Aufforderungen, Erkennen von Gefahren.
3. Verhalten & PsycheÄngste, Aggressionen, Abwehr von Pflegemaßnahmen.
4. SelbstversorgungHilfe bei Essen, Waschen, Anziehen, Toilettengang.
5. Krankheitsbedingte AnforderungenMedikamente, Blutzuckermessung, Sondenpflege.
6. Alltagsleben & SozialesSpielverhalten, Beschäftigung, soziale Kontakte.

Wichtig: Beschönigen Sie nichts. Der Gutachter muss den realen Alltag mit allen Schwierigkeiten erleben, um den Bedarf korrekt einzustufen.

Welche Besonderheiten gelten für Säuglinge und Kleinkinder?

Da Säuglinge naturgemäß unselbstständig sind, gelten bis zum 18. Lebensmonat Sonderregeln. Sie erhalten in der Regel direkt Pflegegrad 2 oder 3. Nach dem 18. Monat erfolgt meist eine Nachbegutachtung nach den regulären Kriterien für Kleinkinder.

Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie bei einem Pflegegrad?

Die Beträge sind gesetzlich gestaffelt (Stand 2025):

Pflegegeld

Für die häusliche Pflege durch Eltern oder Angehörige:

  • PG 2: 347 € | PG 3: 599 € | PG 4: 800 € | PG 5: 990 € Bei Pflegegeldbezug sind regelmäßige Beratungseinsätze durch Pflegedienste Pflicht (PG 2/3 halbjährlich, PG 4/5 vierteljährlich).

Pflegesachleistungen

Für die Nutzung ambulanter Pflegedienste:

  • PG 2: 796 € | PG 3: 1.497 € | PG 4: 1.859 € | PG 5: 2.299 €

Entlastungsbetrag und Hilfsmittel

Allen Pflegegraden (1–5) stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfe zu. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es bis zu 42 € monatlich.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Auszeiten

Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Budget von 3.539 € jährlich gebündelt. Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt für Kinder, was eine sofortige Entlastung bei Urlaub oder Krankheit ermöglicht.

Weitere Zuschüsse

Für Wohnraumanpassungen (z. B. Badumbau) gibt es bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Ein Hausnotruf wird mit 25,50 € monatlich bezuschusst. Tagespflege-Budgets sind ebenfalls verfügbar (PG 2: 721 € bis PG 5: 2.085 €).

Wie können ambulante Pflegedienste den Familienalltag erleichtern?

Es wird zwischen Grundpflege (SGB XI, Pflegekasse) und Behandlungspflege (SGB V, Krankenkasse) unterschieden. Medizinische Maßnahmen wie Sondenpflege oder Insulingabe verordnet der Kinderarzt; diese Kosten belasten das Pflegebudget nicht. Spezielle Kinderpflegedienste können das Kind auch in Schule oder Kindergarten begleiten.

Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?

In Düsseldorf bieten die Pflegestützpunkte der Stadt neutrale Beratung und Hilfe bei Anträgen.

Wenn der Pflegegrad bewilligt ist, hilft die Pflege-Vermittlung Düsseldorf kostenfrei bei der Suche nach Pflegediensten für Beratungseinsätze oder Sachleistungen. Der Service vermittelt Kontakte zu Partner-Pflegediensten mit freien Kapazitäten und erspart Eltern das zeitaufwendige Abtelefonieren vieler Anbieter.

Häufige Fragen

Kann ich einen Pflegegrad für mein Kind rückwirkend beantragen?

Nein, Pflegeleistungen werden immer erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Es ist daher ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, selbst wenn noch nicht alle medizinischen Unterlagen vollständig vorliegen.

Was passiert mit dem Pflegegrad, wenn mein Kind volljährig wird?

Der Pflegegrad erlischt nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Allerdings verändern sich die Begutachtungsmaßstäbe, da nun keine gesunden Gleichaltrigen mehr zum Vergleich herangezogen werden, sondern die Maßstäbe der Erwachsenenbegutachtung gelten. Oft veranlasst die Pflegekasse in dieser Übergangsphase eine neue Begutachtung.

Muss das Pflegegeld für mein Kind versteuert werden?

Nein. Das Pflegegeld, das Sie als pflegende Angehörige von der Pflegekasse für die Betreuung Ihres Kindes erhalten, ist einkommensteuerfrei. Es wird in der Regel auch nicht auf andere Sozialleistungen wie das Bürgergeld angerechnet.

Wer zahlt die medizinische Behandlungspflege für mein Kind?

Medizinische Behandlungspflege, wie das Verabreichen von Spritzen, Medikamenten oder die Wundversorgung, wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse (SGB V) bezahlt. Sie schmälert nicht das Budget der Pflegekasse (SGB XI).

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

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