Entlastungsbetrag: So nutzen Sie die 131 Euro in Düsseldorf

Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Entlastungsbetrag: So nutzen Sie die 131 Euro in Düsseldorf

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro.
  • Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Typische Einsatzbereiche sind Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Eigenanteile in der Tages- und Nachtpflege.
  • Nicht genutzte Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden und verfallen erst am 30.
  • Juni des Folgejahres.
  • In Düsseldorf bieten Pflegeberatungen und Seniorennetzwerke wertvolle Unterstützung bei der Auswahl zertifizierter Dienstleister.

Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat in Düsseldorf Anspruch darauf?

Der Alltag mit Pflegebedürftigkeit ist herausfordernd. Um Betroffene zu unterstützen und Angehörige zu entlasten, sieht § 45b SGB XI den Entlastungsbetrag vor. Jeder Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf monatlich 131 Euro (insgesamt 1.572 Euro pro Jahr).

Der Betrag wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie nehmen eine zertifizierte Dienstleistung in Anspruch und erhalten die Kosten von der Pflegekasse zurück. Das Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit und die Entlastung des privaten Pflegeumfelds durch qualitätsgesicherte Angebote.

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag konkret einsetzen?

Das Budget ist zweckgebunden für anerkannte, landesrechtliche Angebote. Schwarzarbeit oder nicht zertifizierte Hilfen sind ausgeschlossen.

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dienstleister unterstützen bei der Wohnungsreinigung, beim Wäschewaschen, Bügeln oder beim Lebensmitteleinkauf. Auch die Zubereitung von Mahlzeiten durch anerkannte Firmen ist abgedeckt.

2. Alltagsbegleitung und Betreuung

Anerkannte Begleiter ermöglichen soziale Teilhabe, etwa durch Spaziergänge am Rhein, Begleitung zu Ärzten oder kulturellen Events. Zu Hause bieten sie Betreuung durch Vorlesen oder Gespräche, was Angehörigen wichtige Freiräume schafft.

3. Tages- und Nachtpflege

In teilstationären Einrichtungen übernimmt die Kasse pflegebedingte Kosten je nach Pflegegrad (z. B. 721 € bei PG 2 bis 2.085 € bei PG 5). Die privaten Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung können Sie über den Entlastungsbetrag von 131 Euro finanzieren.

4. Kurzzeitpflege

Bei vorübergehender stationärer Pflege (z. B. nach Klinikaufenthalten) übernimmt die Kasse die Pflegekosten. Die anfallenden „Hotelkosten“ (Unterkunft/Verpflegung) lassen sich über den Entlastungsbetrag abrechnen.

EinsatzbereichBeispiele für LeistungenWichtige Voraussetzung
Haushaltsnahe DiensteWohnungsreinigung, Einkaufen, WäschepflegeZertifizierung nach Landesrecht NRW
AlltagsbegleitungSpaziergänge, Begleitung zum ArztAnerkanntes Betreuungsangebot
Tages-/NachtpflegeDeckung von Unterkunft, VerpflegungVersorgungsvertrag der Einrichtung
KurzzeitpflegeDeckung der EigenanteileAnerkannte Einrichtung
PflegesachleistungenKörperpflege durch PflegedienstAb PG 2 für bestimmte Leistungen

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Die Nutzung erfolgt in wenigen Schritten:

  1. Dienstleister finden: Wählen Sie einen in NRW zertifizierten Dienst in Düsseldorf.
  2. Vertrag schließen: Regeln Sie Leistungen und Stundensätze schriftlich.
  3. Klassische Abrechnung: Sie zahlen die Rechnung selbst und reichen das Original zur Erstattung bei der Kasse ein.
  4. Abtretungserklärung: Sie bevollmächtigen den Dienstleister, direkt mit der Kasse abzurechnen. Dies ist der einfachste Weg, da Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn er nicht genutzt wird?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern werden auf einem „virtuellen Konto“ angespart. So kann Guthaben für größere Maßnahmen (z. B. Kurzzeitpflege) angesammelt werden.

Das Guthaben kann in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Die Frist endet jedoch am 30. Juni des Folgejahres. Danach verfallen nicht abgerufene Mittel unwiderruflich. Es empfiehlt sich, im Frühjahr den Kontostand bei der Kasse zu prüfen.

Wie lässt sich der Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?

Der Entlastungsbetrag ergänzt weitere Leistungen. Ein wichtiger Faktor ist der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5. Werden zustehende Pflegesachleistungen (z. B. 796 € bei PG 2) nicht voll für den ambulanten Pflegedienst genutzt, können bis zu 40 % dieses Budgets für zusätzliche Alltagsunterstützung umgewidmet werden.

Parallel besteht Anspruch auf Pflegegeld (z. B. 347 € bei PG 2). Bei reinem Pflegegeldbezug sind regelmäßige Beratungsbesuche (§ 37.3 SGB XI) Pflicht, die wiederum helfen, den Einsatz des Entlastungsbetrags zu optimieren. Weitere Leistungen wie Pflegehilfsmittel (42 €) oder Hausnotruf-Zuschüsse bleiben davon unberührt.

Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?

Nach der Begutachtung durch den MD Nordrhein helfen lokale Stellen bei der Umsetzung:

  • Pflegekassen: Geben Auskunft über das aktuelle Budget.
  • Pflegestützpunkte & kommunale Beratung: Bieten neutrale, kostenlose Beratung und Anbieterlisten.
  • zentren plus: Diese stadtteilnahen Netzwerke beraten zur Pflege und kennen lokale Anbieter mit freien Kapazitäten.

Unser kostenloser Vermittlungsservice der „Pflege-Vermittlung Düsseldorf“ unterstützt Sie ebenfalls dabei, passende Partner und Betreuungsangebote in der Landeshauptstadt zu finden, um Ihre Lebensqualität zu Hause zu sichern.

Häufige Fragen

Kann ich mir den Entlastungsbetrag von 131 Euro bar auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag wird nicht als Geldleistung (wie das Pflegegeld) auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Sie Rechnungen von anerkannten Dienstleistern bei der Pflegekasse einreichen müssen, um das Geld erstattet zu bekommen.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn in einem Monat nicht nutze?

Nein, nicht genutzte Beträge werden auf einem virtuellen Konto bei Ihrer Pflegekasse angespart. Sie können das Guthaben über die Monate sammeln und bis ins nächste Kalenderjahr mitnehmen. Erst wenn das angesparte Guthaben bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht genutzt wurde, verfällt es.

Kann ich meine Nachbarin für das Putzen über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Das ist in Nordrhein-Westfalen nur dann möglich, wenn Ihre Nachbarin offiziell nach Landesrecht als Nachbarschaftshelferin anerkannt ist (z. B. durch Absolvierung eines Pflegekurses und entsprechende Registrierung). Ohne diese offizielle Anerkennung dürfen Privatpersonen nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Gilt der Entlastungsbetrag auch schon bei Pflegegrad 1?

Ja, der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich ist oft die erste und wichtigste finanzielle Unterstützung, die Personen mit Pflegegrad 1 erhalten, da in diesem Pflegegrad noch kein Anspruch auf reguläres Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besteht.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

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