Hilfe zur Pflege: Übernahme der Kosten in Düsseldorf
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Die Leistungen der Pflegekasse decken oft nicht die gesamten Kosten für einen professionellen Pflegedienst.
- Wenn Ihre eigene Rente und das Ersparte für den Eigenanteil nicht ausreichen, kann das Sozialamt mit der sogenannten Hilfe zur Pflege einspringen.
- Entgegen vieler Befürchtungen werden Angehörige wie Kinder erst bei einem sehr hohen Einkommen zur Kasse gebeten.
- Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gelten, welche Beträge die Pflegekasse vorher übernimmt und wo Sie in Düsseldorf kompetente Beratung finden.
Wenn das Leben im Alter beschwerlicher wird, stehen viele Düsseldorfer Senioren vor finanziellen Hürden. Die Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkaskoversicherung“; oft reichen Rente und Pflegekasse nicht aus, um die Kosten für einen ambulanten Dienst zu decken. Hier greift die „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII als soziales Sicherheitsnetz.
Was ist die Hilfe zur Pflege und wann haben Sie Anspruch darauf?
Die Hilfe zur Pflege übernimmt den Eigenanteil der Pflegekosten, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Für den Anspruch müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Pflegebedürftigkeit: Der Medizinische Dienst (MD) Nordrhein muss mindestens Pflegegrad 2 festgestellt haben. Bei Pflegegrad 1 werden Leistungen nur in Härtefällen übernommen.
- Finanzielle Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Freigrenzen liegen. Ein angemessenes, selbst bewohntes Haus sowie ein kleiner Barbetrag (Schonvermögen) bleiben in der Regel unangetastet.
Welche Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse vorrangig?
Bevor das Düsseldorfer Sozialamt einspringt, müssen alle Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft werden. Ab 2025 gelten folgende monatliche Budgets für Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst):
- PG 2: 796 €
- PG 3: 1.497 €
- PG 4: 1.859 €
- PG 5: 2.299 €
Bei Pflege durch Angehörige wird Pflegegeld gezahlt (PG 2: 347 € bis PG 5: 990 €). Zusätzlich gibt es Entlastungsbeträge (131 €), Zuschüsse für Hausnotrufe (25,50 €) und Wohnraumumfeldverbesserungen (bis 4.180 €). Ab Juli 2025 steht für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen) zahlt die Krankenkasse nach SGB V unabhängig von der Pflegekasse.
Werden Angehörige vom Sozialamt zur Kasse gebeten?
Die Sorge, Kindern zur Last zu fallen, ist meist unbegründet. Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro zur Kasse gebeten. Das Einkommen von Schwiegerkindern bleibt unberücksichtigt. Ehepartner bilden hingegen eine Einstehensgemeinschaft; ihr Einkommen und Vermögen wird über den Freibeträgen angerechnet.
Wie beantragen Sie die Hilfe zur Pflege in Düsseldorf?
Da die Hilfe meist erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird, sollten Sie frühzeitig handeln:
- Bedarf klären: Mit dem Pflegedienst den voraussichtlichen Eigenanteil berechnen.
- Unterlagen sammeln: Einkommensbelege (Rente) und Vermögensnachweise (Kontoauszüge) vorbereiten.
- Antrag stellen: Ein formloser Anruf beim Amt für Soziales Düsseldorf wahrt die Frist.
- Formulare einreichen: Die offiziellen Antragsformulare mit Kopien aller Nachweise ausfüllen.
- Prüfung: Das Sozialamt erlässt nach Prüfung einen Bescheid über die Kostenübernahme.
Zuständigkeiten im Überblick
| Kostenart / Leistung | Zuständiger Träger | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Grundpflege (bis Höchstbetrag) | Pflegekasse | SGB XI |
| Ungedeckter Eigenanteil | Sozialamt | SGB XII |
| Medizinische Behandlungspflege | Krankenkasse | SGB V |
| Lebensunterhalt (Miete, Essen) | Eigene Mittel / Sozialamt | SGB XII |
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
In Düsseldorf gibt es ein starkes Beratungsnetz:
- Pflegestützpunkte: Neutrale Beratung zu allen Leistungsansprüchen und Hilfe bei der Antragstellung.
- zentren plus: In jedem Stadtbezirk bieten diese Seniorenzentren Alltags- und Sozialberatung an. Sie unterstützen beim Ausfüllen von Formularen und vermitteln Kontakte zum Sozialamt.
Wie kann die Pflege-Vermittlung Düsseldorf Sie unterstützen?
Unser kostenloser Service unterstützt Sie bei der Suche nach einem passenden Pflegedienst in Düsseldorf. Wir berücksichtigen Ihre finanzielle Situation und vermitteln Partner, die direkt mit der Pflegekasse und dem Sozialamt abrechnen können. Unsere Partner-Pflegedienste erstellen transparente Kostenvoranschläge für Ihren Sozialamt-Antrag, damit Sie sicher und gut versorgt in Ihren eigenen vier Wänden bleiben können.
Häufige Fragen
Zahlt das Sozialamt auch schon bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es von der Pflegekasse keine regulären Pflegesachleistungen für Pflegedienste. Dennoch kann das Sozialamt im Einzelfall im Rahmen der Hilfe zur Pflege bestimmte Kosten übernehmen, wenn eine nachweisliche finanzielle Bedürftigkeit vorliegt.
Muss ich mein Haus verkaufen, um Pflegekosten zu bezahlen?
Nein, in der Regel nicht. Eine selbst bewohnte und von der Größe her angemessene Immobilie zählt zum sogenannten Schonvermögen. Das Sozialamt verlangt nicht, dass Sie aus Ihrem gewohnten Zuhause ausziehen, um Pflegekosten zu decken.
Darf ich als pflegebedürftige Person Erspartes behalten?
Ja, ein bestimmter Freibetrag, das sogenannte Schonvermögen, darf unangetastet bleiben. Es dient als Notgroschen. Das Sozialamt prüft beim Antrag auf Hilfe zur Pflege individuell, wie hoch dieser Freibetrag in Ihrer Situation ausfällt.
Wird die medizinische Fußpflege vom Sozialamt bezahlt?
Medizinisch notwendige Behandlungen, zu denen auch die podologische Fußpflege (z. B. bei Diabetes) gehören kann, fallen unter das SGB V. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, nicht das Sozialamt.
Quellen
- Informationen zur Hilfe zur Pflege
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Hilfe zur Pflege
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkte der Landeshauptstadt
Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.


