Kombinationsleistung berechnen in Düsseldorf (2025)
Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kombinationsleistung ermöglicht es, die Pflege durch Angehörige mit einem professionellen Pflegedienst zu teilen.
- Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich dabei prozentual um den Anteil der genutzten Pflegesachleistung.
- Neben dieser Leistung stehen Pflegebedürftigen weitere Budgets wie der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
- Unser Ratgeber erklärt Ihnen die Berechnung anhand aktueller Werte für 2025 und zeigt lokale Anlaufstellen in Düsseldorf auf.
Viele ältere Menschen in Düsseldorf möchten ihren Lebensabend zu Hause verbringen. Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, ist die Kombinationsleistung eine flexible Lösung: Sie erlaubt es, die häusliche Pflege zwischen Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst aufzuteilen. So werden Familien entlastet, während die Pflegekasse beide Säulen anteilig finanziert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Berechnung funktioniert und welche Werte im Jahr 2025 gelten.
Was ist die Kombinationsleistung und für wen eignet sie sich?
Ab Pflegegrad 2 stehen Versicherten zwei Hauptleistungen zur Verfügung: das Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige) und die Pflegesachleistung (für professionelle Pflegedienste). Die Kombinationsleistung verbindet beides. Sie eignet sich für Familien, die einen Teil der Pflege selbst übernehmen, aber bei Fachaufgaben wie der Körperpflege Unterstützung benötigen. Angehörige erhalten dabei zusätzlich zum Pflegedienst ein anteiliges Pflegegeld für ihren Einsatz.
Wie setzen sich die Budgets der Pflegegrade zusammen?
Die Budgethöhe richtet sich nach dem durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellten Pflegegrad. Im Jahr 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
| Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistung (monatlich) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Da Sachleistungen teurer bewertet werden als das Pflegegeld, erfolgt die Berechnung nicht durch Subtraktion der Eurobeträge, sondern über ein prozentuales Verfahren.
Wie funktioniert die prozentuale Berechnung der Kombinationsleistung?
Die Pflegekasse nutzt ein prozentuales Modell: Der Anteil, den Sie vom maximalen Sachleistungsbudget verbrauchen, wird vom Pflegegeld abgezogen. Der verbleibende Prozentsatz wird auf den Höchstbetrag des Pflegegeldes angewendet. Nutzen Sie beispielsweise 40 % der Sachleistung, erhalten Sie 60 % des regulären Pflegegeldes ausgezahlt.
Wie berechnen Sie die Kombinationsleistung Schritt für Schritt?
- Pflegesachleistungs-Budget ermitteln: Wählen Sie den Maximalbetrag Ihres Pflegegrades aus der Tabelle.
- Rechnungsbetrag ablesen: Notieren Sie die monatlichen Kosten des Pflegedienstes (nur Grundpflege).
- Verbrauchten Prozentsatz berechnen: Teilen Sie den Rechnungsbetrag durch den Maximalbetrag und multiplizieren Sie mit 100.
- Rest-Prozentsatz ermitteln: Ziehen Sie den verbrauchten Wert von 100 % ab.
- Anteiliges Pflegegeld berechnen: Multiplizieren Sie das reguläre Pflegegeld mit dem Rest-Prozentsatz und teilen Sie durch 100.
Beispiel Pflegegrad 3 (2025): Sachleistung max. 1.497 €, Pflegegeld max. 599 €. Stellt der Dienst 800 € in Rechnung, sind das ca. 53,44 % des Budgets. Es bleiben 46,56 % übrig. Die Kasse zahlt somit 46,56 % von 599 €, also ca. 278,90 € Pflegegeld aus.
Welche Besonderheiten gelten bei der Behandlungspflege?
Medizinische Leistungen (Behandlungspflege), wie Verbandswechsel oder Spritzen, werden bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse (SGB V) bezahlt. Diese Kosten belasten das Budget der Pflegeversicherung (SGB XI) nicht und mindern somit nicht Ihr anteiliges Pflegegeld.
Welche weiteren Budgets können Sie zusätzlich nutzen?
Zusätzlich zur Kombinationsleistung stehen weitere Budgets bereit:
- Entlastungsbetrag: 125 Euro (bzw. 131 Euro je nach Kasse/Region angepasst) monatlich für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro (bzw. 42 Euro) monatlich für Verbrauchsgüter sowie 25,50 Euro für den Hausnotruf.
- Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für Umbauten wie Treppenlifte.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab Juli 2025 gibt es einen flexiblen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt dann.
- Tagespflege: Separate Budgets zwischen 721 € (PG 2) und 2.085 € (PG 5) stehen zusätzlich zur Verfügung.
Wie beantragen Sie die Kombinationsleistung richtig?
Die Kombinationspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Meist genügt ein formloses Schreiben. Die Entscheidung bindet den Versicherten formal für sechs Monate, kann aber bei deutlichen Änderungen des Pflegebedarfs flexibel angepasst werden. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, die den Restbetrag des Pflegegeldes im Folgemonat überweist.
Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?
In Düsseldorf unterstützt der kostenlose Vermittlungsservice „Pflege-Vermittlung Düsseldorf“ Familien bei der Suche nach freien Kapazitäten bei Partner-Pflegediensten.
Zudem bieten die Pflegestützpunkte der Stadt Düsseldorf sowie die „zentren plus“ (Seniorennetzwerke) unabhängige Beratung zu allen behördlichen Fragen und regionalen Hilfsangeboten in den Stadtteilen.


