Pflegehilfsmittel Pauschale: 42 € in Düsseldorf richtig nutzen

Redaktion Pflege-Vermittlung Düsseldorf · Stand: Oktober 2026

Pflegehilfsmittel Pauschale: 42 € in Düsseldorf richtig nutzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) steht Ihnen monatlich ein Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu.
  • Die Pflegekasse erstattet dabei Kosten von bis zu 42 Euro pro Monat, um die häusliche Pflege hygienischer und sicherer zu gestalten.
  • Zu diesen Hilfsmitteln zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Bettschutzeinlagen.
  • Die Beantragung erfolgt direkt bei der zuständigen Pflegekasse und kann oft besonders bequem über eine abonnierte Hilfsmittelbox abgewickelt werden.

Was genau ist die Pflegehilfsmittel Pauschale?

Die häusliche Pflege belastet Familien finanziell und körperlich. Zur Unterstützung gewährt die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) die Pflegehilfsmittel Pauschale. Dies ist ein monatlicher Betrag von bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, was jährlich über 500 Euro Entlastung entspricht.

Die Pauschale ist zweckgebunden für Artikel der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses. Ziel ist es, die Hygiene zu sichern und Infektionen im Pflegealltag vorzubeugen.

Welche Produkte werden von der Pflegekasse erstattet?

Erstattungsfähig sind ausschließlich Artikel der Produktgruppe 54 (PG 54). Diese dienen dem Schutz der pflegenden Person sowie der Hygiene des Pflegebedürftigen.

ProduktartTypischer VerwendungszweckBesonderheiten und Hinweise
EinmalhandschuheSchutz vor Infektionen, Hygiene bei der KörperpflegeIn verschiedenen Materialien (Latex, Nitril, Vinyl) erhältlich.
HändedesinfektionKeimreduktion vor und nach KontaktUnerlässlich bei Wundversorgung oder Toilettengang.
FlächendesinfektionReinigung von Pflegebetten oder SanitäranlagenVerhindert Keimausbreitung im Umfeld.
Saugende BettschutzeinlagenSchutz der Matratze vor NässeNur Einmalartikel (keine waschbaren Auflagen).
MundschutzTröpfchenschutz bei InfektenSchützt immungeschwächte Pflegebedürftige.
SchutzschürzenSchutz der Kleidung der PflegepersonHilfreich bei Körperpflege oder Essensgabe.
FingerlingeSchutz für einzelne FingerOft zum Auftragen von Salben genutzt.

Nicht enthalten sind Inkontinenzmaterialien (Windeln), die als Krankenkassenleistung (SGB V) ärztlich verordnet werden müssen. Auch allgemeine Körperpflegeprodukte wie Shampoos oder Medikamente sind ausgeschlossen.

Wer hat Anspruch auf den monatlichen Zuschuss?

Drei Kriterien müssen für den Anspruch erfüllt sein:

  1. Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Während Geld- und Sachleistungen meist erst ab Pflegegrad 2 gezahlt werden (z. B. 347 € Pflegegeld bei Grad 2 bis zu 990 € bei Grad 5), stehen die 42 Euro für Hilfsmittel bereits ab Grad 1 voll zur Verfügung.
  2. Häusliche Pflege: Die Person muss zu Hause oder in einer WG leben. In vollstationären Pflegeheimen stellt das Heim die Materialien.
  3. Private Pflege: Mindestens eine Privatperson (Angehörige, Freunde) muss die Pflege (mit-)übernehmen. Ein zusätzlicher ambulanter Pflegedienst schadet dem Anspruch nicht.

Wie beantragen Sie die Pflegehilfsmittel Pauschale richtig?

Die Beantragung bei der Pflegekasse ist unbürokratisch und erfolgt meist einmalig:

  1. Bedarf ermitteln: Welche Produkte (Handschuhe, Desinfektion etc.) werden benötigt?
  2. Antragsformular beschaffen: Nutzen Sie die „Anlage 4 zum Vertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI“ von der Kasse oder Apotheke.
  3. Einreichen: Daten ausfüllen, Produkte wählen und an die Kasse senden.
  4. Genehmigung: Nach wenigen Wochen erhalten Sie den Bescheid.
  5. Beschaffung: Produkte selbst kaufen oder einen Box-Anbieter wählen.

Wie funktioniert die monatliche Abrechnung?

Es gibt zwei Wege für die Abrechnung der 42 Euro:

Selbstkauf: Sie kaufen Artikel in Apotheken oder Drogerien und reichen die Quittungen bei der Kasse ein. Dies bietet Flexibilität, erfordert aber finanzielle Vorleistung und bürokratischen Aufwand.

Pflegebox-Anbieter: Professionelle Dienstleister versenden monatliche Pakete direkt nach Hause und rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab. Dies spart Zeit und Papierkram.

Worin unterscheiden sich Verbrauchsprodukte von technischen Hilfsmitteln?

Technische Pflegehilfsmittel (Pflegebetten, Rollstühle, Lifter) sind langlebig. Sie werden meist leihweise gestellt; bei Kauf fallen 10 % Zuzahlung (max. 25 €) an. Für Hausnotrufsysteme gibt es 25,50 Euro monatlich dazu.

Bauliche Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (z. B. Badumbau) fördert die Kasse mit bis zu 4.180 Euro. Kombinierbar ist dies mit dem Entlastungsbetrag (131 €) oder Tagespflege-Budgets (je nach Pflegegrad 721 € bis 2.085 €).

Wo bekommen Sie Hilfe in Düsseldorf?

In Düsseldorf unterstützt ein dichtes Beratungsnetz Familien bei Fragen zur Pflegeversicherung und zum neuen gemeinsamen Jahresbetrag (ab Juli 2025: 3.539 Euro).

Die Pflegestützpunkte und die städtische Pflegeberatung bieten neutrale Informationen. Zudem fungieren die „zentren plus“ in den Stadtteilen als lokale Anlaufstellen für Senioren und Angehörige.

Für die praktische Unterstützung hilft die „Pflege-Vermittlung Düsseldorf“. Wir vermitteln kostenlos passende Pflegedienste für Grundpflege oder Haushaltshilfe in Ihrer Nähe, damit Sie in der Landeshauptstadt bestmöglich versorgt sind.

Häufige Fragen

Kann ich die Pflegehilfsmittel Pauschale auch rückwirkend bei der Kasse beantragen?

Nein, eine rückwirkende Erstattung ist in der Regel nicht möglich. Der Anspruch auf die Pauschale von bis zu 42 Euro gilt erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und bewilligt wurde.

Muss ich die Pflegehilfsmittel bei einem bestimmten Anbieter kaufen?

Nein, es besteht freie Anbieterwahl. Sie können die Produkte in einer Apotheke, im Sanitätshaus, in Drogerien oder über spezialisierte Online-Anbieter (sogenannte Pflegeboxen-Anbieter) beziehen, solange es sich um erstattungsfähige Artikel der Produktgruppe 54 handelt.

Was passiert, wenn ich in einem Monat weniger als 42 Euro verbrauche?

Die Pflegehilfsmittel Pauschale ist ein monatlicher Maximalbetrag. Wenn Sie in einem Monat nur für beispielsweise 30 Euro Hilfsmittel benötigen, verfällt der Restbetrag von 12 Euro am Monatsende. Er kann nicht angespart oder in den Folgemonat übertragen werden.

Sind Inkontinenzartikel in der monatlichen Pauschale enthalten?

Nein, Inkontinenzmaterialien wie Windeln oder spezielle Vorlagen fallen nicht unter die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (SGB XI), sondern sind Hilfsmittel der Krankenversicherung (SGB V). Diese müssen von einem Arzt verordnet werden.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Beträge können sich ändern – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.

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